Willkommen in der Pension Ederhof

Stornobedingungen


Unsere Stornobedingungen für Urlaube im Sommer (April- November):

  • Bis 14 Tage vor Anreise können Sie kostenlos stornieren, danach verrechnen wir 90% des Gesamtpreises.
  • Für bereits getätigte Anzahlungen bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zeitraum Die Anzahlung würde in diesem Fall im Hotel bleiben und für den neu gebuchten Urlaub verwendet werden. Oder wir überweisen Ihnen Ihre Anzahlung unter Angabe Ihrer Kontoverbindung zurück. (IBAN und BIC)

Unsere Stornobedingungen für Urlaube im Winter (Dezember- März)

  • Kostenfreie Stornierung bis 60 Tage vor Anreise
  • Bei einer Stornierung ab 60 Tagen vor Anreise berechnen wir 40% des Gesamtpreises
  • Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor Anreise berechnen wir 70% des Gesamtpreises
  • Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreise verrechnen wir 90% des Gesamtpreises

Um Ihre Kosten bei einem Stornofall zu minimieren, arbeiten wir mit der Europäischen Reisestornoversicherung als Partner eng zusammen. Ihre Reiseversicherung können Sie direkt mit der Hotelbuchung abschließen.

NEU: Trotz Pandemiestatus besteht bei der Europäischen Reiseversicherung ab 29.5.2020 Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid-19! (Hotelstorno Puls oder Hotelstorno Premium)

In der Versicherung sind folgende Gründe (COVID-19) bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast gedeckt:

  • Erkrankung des Gastes an COVID-19
  • Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
  • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

Kein Versicherungsschutz besteht:

  • Wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
  • Wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
  • Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung (--> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)


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